Auch wenn man beim Eigentum an Grund und Boden immer wieder vom „Grundstück“ spricht („mir gehört dieses Grundstück“), ist dies rechtlich gesehen eigentlich nicht korrekt. Gegenstand des Eigentumsrechtes bei Grund und Boden ist nämlich die „Lieg­en­schaft“. Eine Liegenschaft kann auch aus mehreren Grundstücken (Par­zel­len) bestehen.

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01. März 2021