Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Als Betreiber dieser Website nehme ich das Anliegen digitaler Barrierefreiheit sehr ernst. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, an digitalen Angeboten ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, das ich ausdrücklich unterstütze.
Ich begrüße die mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verfolgten Bestrebungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich. Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit dar.
Gleichwohl weise ich darauf hin, dass ich als Einzelunternehmer gemäß § 3 Absatz 3 BFSG derzeit nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen verpflichtet bin. Nach der geltenden Rechtslage sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro von den entsprechenden Verpflichtungen ausgenommen.
Ungeachtet dieser gesetzlichen Ausnahme setze ich mich nach meinen Möglichkeiten dafür ein, diese Website möglichst barrierearm zu gestalten und stetig zu verbessern. Hinweise und Anregungen zur Barrierefreiheit nehme ich jederzeit gerne entgegen.
Stand: 01.06.2025